Ehrenordnung

Der Ludwigshafener Sportverband e.V. kann Vereine und Mitglieder der angeschlossenen Vereine, die sich besonders um den Sport in Ludwigshafen verdient gemacht haben, ehren.

Es können auch Personen geehrt werden, die nicht Mitglieder von Vereinen sind, sich jedoch um den Sport in Ludwigshafen außergewöhnliche Verdienste erworben haben.

Um den Zweck und Wert der Ehrungen des LSV im höchsten Maße zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen folgende Richtlinien erfüllen:


1. Ehrenurkunde

Mitglieder (Vereine) oder Personen, die sich besonders um den Sport verdient gemacht haben, können mit der Ehrenurkunde des Verbandes ausgezeichnet werden.


2. Ehrenteller

Mitglieder (Vereine) oder Personen, die sich besonders um den Sport verdient gemacht oder sich mindestens 10 Jahre für den Verband in herausragender Weise engagiert haben, können mit dem Ehrenteller ausgezeichnet werden.


3. Ehrenmitgliedschaft

Personen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Entwicklung des Ludwigshafener Sportverbandes in mindestens 20 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für den Ver- bandverdient gemacht haben, können - nach dem Ausscheiden aus ihren Ämtern zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.


4. Ehrenvorsitzender

Ein Vorsitzender des Ludwigshafener Sportverbandes e.V., der sich während seiner Amtszeit außergewöhnliche Verdienste erworben hat, kann - nach dem Ausscheiden aus seinem Amt - zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrungen können nur auf Antrag des LSV-Vorstandes oder eines Mitgliedsvereines erfolgen.

Der Antrag auf eine Ehrung soll mindestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Termin der Ehrung bei der LSV-Geschäftsstelle vorliegen.


Verleihungsrecht

a)  Das Verleihungsrecht zu Ehrungen nach 1) und 2) hat der Vorstand.

b)  Die Ernennung zum Ehrenmitglied bzw. zum Ehrenvorsitzenden kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen.


Ausnahmen der vorstehenden Richtlinien bedürfen eines Beschlusses des LSV-Vorstandes.

Diese, am 1.1.1983 in Kraft getretene Ehrenordnung, wurde am 22. April 2010 durch Vorstandsbeschluss geändert.